Rolf Babbe Vertriebs GmbH

AGB

I. Geltung von Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Aufnahme von Geschäftsbeziehungen, insbesondere durch Erteilung eines Auftrages, vom Besteller oder Käufer verbindlich anerkannt und gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.

II. Preise
Die Preise verstehen sich in EURO netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Versandkosten der Bestellung durch die Deutsche Post oder eines preisgünstigerem Paketdienstes

III. Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt
Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Vorzeitige Lieferung und Teillieferungen sind zulässig. Bei höherer Gewalt, nicht rechtzeitiger, nicht richtiger oder nicht erfolgter Selbstbelieferung oder unvorhersehbaren Ereignissen sind wir berechtigt, entweder die Lieferung zu verschieben oder die Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse zu verlangen. Schadensersatz wegen Verspätung der Lieferung oder Nichtlieferung ist ausgeschlossen, wenn uns kein grobes Verschulden trifft.

IV. Versand 
Der Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandkosten erscheinen als Betrag in der Rechnung.

V. Zahlungsbedingungen
 Die Rechnung wird mit der Lieferung mitgeschickt oder in einzelnen Fällen per Post nachgeschickt. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Lieferung rein netto. Skontoabzüge können aufgrund der günstigen Preise nicht gewährt werden. Wir behalten uns auch vor, die Zahlung entweder als Bankeinzug, Nachnahme oder per Vorauskasse netto zu verlangen. Bei Zielüberschreitung werden die jeweils banküblichen Zinsen berechnet. „Der Besteller wird im Falle des Verzuges alle Kosten erstatten, die uns bei der Verfolgung unserer Ansprüche entstehen, insbesondere also die Kosten eines Inkassobüros, eines Anwalts und eines Gerichts“. Wird uns nach Abschluß des Vertrages bekannt, daß der Besteller in eine ungünstige Vermögenslage geraten ist, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Ferner sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Als ungünstige Vermögenslage sind insbesondere Antrag auf Eröffnung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens, die Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gemäß § 915 ZPO sowie dementsprechende ausländische Verfahren zu verstehen.

VI. Eigentumsvorbehalt 
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch nach Abschluß eines Vertrages entstehender Forderungen gegen den Besteller aus jeglicher Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

VII. Beanstandungen 
Etwaige Beanstandungen der Ware müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware beim Besteller bei uns eingehen. Lieferungen, welche an Dritte erfolgen, sind vor der Weitersendung zu überprüfen. Die kaufmännische Rügepflicht bleibt unberührt.

VIII. Gewährleistung
 Bei fristgerechten und begründeten Beanstandungen wird nach unserer Wahl mangelhafte Ware nachgebessert, umgetauscht oder es wird Preisnachlaß gewährt. Bei Fehlschlag der Nachlieferung oder Nachbesserung hat der Besteller das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Der Besteller hat uns die Möglichkeit der Beseitigung der Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, ansonsten sind wir von unserer Haftung befreit. In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden, kann der Besteller anderweitig Abhilfe schaffen. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Vorbehaltlich einer anderen Anweisung ist sie vom Besteller kostenlos für uns aufzubewahren. Im Falle des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften haften wir auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für durch mangelhafte Leistung entstehende Schäden haften wir nur im Falle groben Verschuldens.

IX. Mehr- oder Minderlieferungen
 Bei Sonderanfertigungen sind produktionsbedingt Mehr- oder Minderlieferungen unvermeidlich. Die Abweichung kann bis zu 10 % betragen. Die Vergütung ist in diesem Rahmen entsprechend anzupassen.

X. Haftung 
Wir haften unabhängig vom Rechtsgrund (Verletzung von vorvertraglichen Pflichten, von Nebenpflichten, Hauptpflichten etc.) nur im Falle groben Verschuldens, soweit nicht in diesen Bestimmungen oder sonst etwas anderes festgelegt wurde.

XI. Anwendbares Recht 
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unter Kaufleuten Augsburg. Wir können wahlweise auch das zuständige Gericht am Sitz des Bestellers anrufen.

Versandkosten
„Die Versandkosten, verursacht durch die Deutsche Post oder einem preisgünstigeren Paketdienst, werden als Betrag auf der mit der Ware gelieferten Rechnung ausgewiesen.“